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Kiefer und Kollegen Immobiliensachverständige

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Michael Kiefer frics

öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Immobilienbewertung
(IHK München)

Master Real Estate Management (HWZ)
Diplomsachverständiger Immobilienbewertung (DIA)

Michael Kiefer Sachverständiger für Immobilienbewertung

Dienstleistungen


öffentliche bestellung und vereidigung

Wenn Sie einen Sachverständigen beauftragen, sollten Sie wissen, dass diese Bezeichnung in Deutschland rechtlich ungeschützt ist. Auch unzureichend qualifizierte Gutachter sind unter dieser Flagge auf dem Markt tätig. Öbv Sachverständige geben Sicherheit.

Zur Abgrenzung und zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung etabliert. Diese Bescheinigung weist die besondere fachliche Qualifikation aus. Öffentlich bestellte Sachverständige sind per Eid zu unabhängigem und unparteiischem Handeln verpflichtet. Dritte können auf ein korrektes und ordnungsgemäßes Gutachten bauen. Damit machen Sie sich auch unangreifbar gegenüber eventuellen Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit. Nach den gängigen Gerichtsordnungen werden öffentlich bestellte Sachverständige bevorzugt als Gerichtsgutachter herangezogen.

Qualifikation

Einmal öffentlich bestellte Sachverständige müssen ihren Expertenstatus stetig neu belegen. Mangelnde Expertise zieht den Verlust dieses Qualitätssiegels nach sich.

Vor der Bestellung als Sachverständige müssen herausragende Qualifikationen erworben und in einem aufwändigen Prüfverfahren unter Beweis gestellt werden. Darüber hinaus muss diese Qualifikation kontinuierlich aktualisiert und neu bestätigt werden. Aufsichtsbehörden und staatlich beauftragte Bestellungskörperschaften - Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern – kontrollieren den aktuellen Sachverstand. Auch Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität stehen ständig auf dem Prüfstand.

Gesetzgebung

Mit der Einführung der öffentlichen Bestellung hat der Gesetzgeber für Vertragssicherheit und Vertrauen gesorgt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind ein Garant für stabile unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Unternehmen, Gerichte, Verbraucher, die Gutachten beauftragen, profitieren von der Instanz, die der Staat geschaffen hat. Dass Sie einem geprüften unabhängigen Dienstleister vertrauen können erleichtert die Auswahl.

Öffentlich bestellte Sachverständige nehmen vielfältige Aufgaben wahr: Die Erstellung von Gutachten hinsichtlich Tatsachenfeststellung und Ursachenergründung, Beratung, Überprüfung, Überwachung, Analyse und Bewertung. Als Schiedsgutachter treffen Sie in Streitfällen Entscheidungen, die die Verbindlichkeit und Rechtssicherheit eines Sachverhalts herstellen. Dies kann die vertragsgemäße Rechtmäßigkeit einer Lieferung oder Durchführung einer Dienstleistung betreffen. Die Bandbreite der Sachgebiete verunmöglicht eine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge daher frei aus.

Beispiel Immobilienbewertung: Sie vermittelt einen objektiven Überblick über die Marktchancen, die Risiken und den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie. Eine unabhängige, realistische Verkehrswertermittlung gibt nach Innen und Außen Klarheit und den Eignern Entscheidungs- und Planungssicherheit.

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