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Kiefer und Kollegen Immobiliensachverständige

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Mitglied in den Gutachterausschüssen Stadt und Landkreis Rosenheim

Über uns


Michael Kiefer frics

öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Immobilienbewertung
(IHK München)

Master Real Estate Management (HWZ)
Diplomsachverständiger Immobilienbewertung (DIA)

Michael Kiefer Sachverständiger für Immobilienbewertung

Dienstleistungen


Häufig gestellte Fragen und Antworten

Welche Objektunterlagen werden benötigt?

Checkliste der benötigten Unterlagen - Download (pdf) Welche Immobilien werden bewertet?

Alle Arten von Immobilien im In- und Ausland. Vom selbstgenutzten Einfamilienhaus in Rosenheim bis zum Gewerbegrundstück in der Schweiz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bewertung von Gewerbe-, und Spezialimmobilien (Gastronomie-, Freizeit- und Sozialimmobilien).

Wo werden Immobilien bewertet?

Unser Focus liegt auf Oberbayern. Von dort aus sind wir bundesweit und in europäischen Nachbarländern tätig. Interne und externe Datenbanken sowie Recherchen bei örtlichen Gutachterausschüssen, lokalen Behörden, statistischen Landesämtern, zuständigen Industrie- und Handelskammern gewährleisten realistische Bewertungsergebnisse.

Wer sind die Auftraggeber?

Bankinstitute, Versicherungen und Insolvenzverwalter, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Gebietskörperschaften, Privatpersonen und Gerichte.

Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?

Meist bei der Schätzung des Immobilienwertes auf einen vergangenen oder in der Gegenwart liegenden Stichtag. Der Schätzwert ist essenziell für die Beurteilung der Werthaltigkeit einer dinglichen Sicherheit, die Schlichtung bei der Verteilung von betrieblichen oder familiären Vermögenswerten oder bei einem Verkauf. Das professionelle Gutachten kann Auseinandersetzungen, Gerichtsverfahren, Zeit- und Geldverlust vermeiden. Ein Gutachter wird für seine Neutralität gemäß der branchenüblichen Honorarordnung bezahlt.

Wozu einen öbv Sachverständigen beauftragen?

Durch seine öffentliche Bestellung ist der hohe Grad seiner offiziell geprüften Sachkunde garantiert. Wissensstand, Erfahrung und persönliche Integrität unterscheiden ihn von sonstigen Gutachtern. Stetige Weiterbildung untermauert seine Expertise. Gutachten von vereidigten Sachverständigen genießen im allgemeinen Geschäftsverkehr, gegenüber Steuerbehörden oder vor Gericht eine außergewöhnlich hohe Glaubwürdigkeit. Die gerichtlichen Prozessordnungen schreiben die Beauftragung von öbv Sachverständigen vor.

Was ist ein Chartered Surveyor?

Die Royal Institution of Chartered Surveyors ( RICS) wurde 1868 in London gegründet als Zusammenschluss von besonders qualifizierten Immobilienexperten. Die Aufnahme erfolgt über ein akkreditiertes Studium und das anschließende strenge APC-Verfahren (Assessment of Professional Competence). Mit 110.000 Mitgliedern steht die international renommierte Institution für Leistungsstärke und exzellente Qualitätsstandards in der Immobilienwirtschaft. Ausschließlich Chartered Surveyors führen die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) sowie nach mindestens 5 Jahren als qualifiziertes Mitglied und entsprechender Eignung die Bezeichnung FRICS (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors).

Der „Code of Ethics“ verpflichtet die Chartered Surveyors zur Beachtung strikter Verhaltensregeln. Neben umfassenden Kenntnissen in allen Bereichen von Grundbesitz, Immobilien und Bauprojekten verfügen Sie über hohe Expertise in der Immobilienwirtschaft, der fachbezogenen Gesetzgebung, den relevanten Dienstleistungsbereichen. Sie kennen sich aus mit wirtschaftlicher Konstruktion, Erwerb, Verwaltung, Bewirtschaftung, Bewertung und Verkauf von Immobilien. Bundesweit gibt es nur wenige Sachverständige, die als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken qualifiziert und gleichzeitig Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors sind.

Wie wird die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?

Gerät ein vereidigter Sachverständiger in einen Interessenkonflikt oder ist seine Neutralität anderweitig gefährdet, ist er verpflichtet, den Auftrag abzulehnen. Der Verlust seiner beruflichen Existenz, etwa durch Entzug der öffentlichen Bestellung, wäre andernfalls die Konsequenz. Für Fehlbewertungen haftet er persönlich.

Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?

Spezielle Einflussfaktoren können in einem Gutachten nicht erfasst werden. Etwa weil das Gutachten nicht ohne Entnahme von Materialproben, das heißt zerstörungsfrei, durchgeführt werden kann, oder wegen des begrenzten Bestellungsgebietes. Beispiele wären die Prüfung der Altlastenfreiheit und der Tragfähigkeit des Baugrundes, statische Bauwerksfragen oder des Schadstoffgehalts von Baustoffen, detaillierte Bauschadensbewertungen oder die Wertermittlung von betriebsspezifischen Einrichtungen wie Produktionsanlagen. Im Einzelfall kooperiert der Sachverständige mit sachkundigen Kollegen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Liegen vollständige und prüffähige Objektunterlagen vor, realisiert sich das Gutachten in zwei bis drei Wochen oder kürzer.

Was kostet ein Wertgutachten?

Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrags bestimmen das Honorar. Abgerechnet wird gemäß der Honorarordnung für Bewertungssachverständige (zu § 34 HOAI), nach Zeitaufwand oder Pauschalsumme. Das verbindliche Angebot ist abhängig von Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite und –tiefe, Komplexität sowie Struktur von Immobilie oder Portfolio.

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