Immobilienbewertung bei Ehescheidung
Eine Scheidung tut nicht nur emotional weh. Sind gemeinsame Immobilien vorhanden, steht eine Auszahlung an, muss Zugewinn durch Immobilienbesitz berechnet werden oder wollen Sie im Vorfeld einer Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen?
Ist in einer Ehe Immobilienvermögen vorhanden, muss bei einer Scheidung meist der Zugewinn nach § 1373 BGB festgestellt werden. Meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch angegeben ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte Klärung, etwa in die Immobilie erbrachte Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den öffentlich bestellten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.
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